Vertrau·liche Spuren·sicherung

Haben Sie Angst, wegen einer Gewalt·tat zur Polizei zu gehen?

Zum Beispiel:

  • Sie haben Angst, dass der Täter Sie dann noch mehr schlägt. 
  • Sie fühlen sich abhängig vom Täter.

Dann können Sie zur vertrau·lichen
Spuren·sicherung kommen.

Vertrau·lich heißt: Sie müssen Ihren Namen
nicht sagen.


Die Mit·arbeiter geben keine Infos über Ihren Fall an andere Menschen weiter.

Wichtig: Sie müssen den Täter nicht bei der Polizei an·gezeigt haben.

Die Spuren·sicherung sammelt Beweise für Gewalt.

Zum Beispiel: 

  • Fotos von Ver·letzungen
  • Kleidung mit Blut

Die Spuren·sicherung behält die Beweise.

Aber keiner weiß, dass die Beweise zu Ihrem Fall gehören.

Vielleicht wollen Sie die Gewalt·tat später an·zeigen.

Dann können Sie die Beweise vor Gericht zeigen.


Sie be·stimmen selbst,
welche Beweise die Spuren·sicherung sammeln darf.

Eine Person darf Sie zur Spuren·sicherung be·gleiten.

Sichern Sie die Beweise am besten schnell nach einer Tat.

Viele Kranken·häuser in Sachsen-Anhalt bieten
eine vertrau·liche Spuren·sicherung an.


Netzwerk Evidence beim Institut für Rechts·medizin
der Uni·versitäts·medizin Halle
Rechts·medi·zinische Am·bulanz

Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr

Telefon: 0345 557 1885

Hier können Sie im Notfall immer anrufen:

Zentrale Not·aufnahme
Telefon: 0345 557 5533

Web: https://www.umh.de/einrichtungen/institute/rechtsmedizin/netzwerk-evidence/ueber-das-netzwerk-evidnce

Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.


Illustration: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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